Handelswaren
Handelswaren sind bewegliche Sachgüter, die in absatzfähigem Zustand bezogen und ohne Be- oder Verarbeitung (meist mit
einem Aufschlag) wieder verkauft werden. Manipulationen wie Sortieren, Mischen, Abpacken, Markieren gelten dabei nicht als
Be- oder Verarbeitung.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelswaren